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WissenAktuell V/2008

Informationen für Verwalter, Beiräte, Wohnungseigentümer
Lesen Sie nachfolgend unsere aktuelle Sammlung "Wissen Aktuell V/2008"

Unter dem nebenstehenden Link "Wissen Aktuell" finden Sie unsere Kundenzeitschrift mit allen Inhalten als PDF-Dokument zum download.


Spruch des Monats - wie immer mit ein bischen Humor zu sehen

V/2008: „Ein Verwalter, der es allen recht macht, kann keine klare Linie haben“   [mehr ...]


Mietrecht: Bei der Hundehaltung gibt es kein Recht auf Gleichbehandlung

Ein Mieter schaffte sich einen Hund an, ohne den Hauseigentümer um Erlaubnis gefragt zu haben und obwohl der Mietvertrag die Haltung einer Katze oder eines Hundes nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters erlaubt. Der Vermieter forderte den Hundebesitzer auf, das Tier wieder abzugeben. Der wehrte sich mit dem Argument dagegen, er werde ungleich behandelt, weil in der Wohnanlage bereits einige Hunde lebten. Das Gericht stand dem Vermieter bei, denn er sei in seiner Entscheidung völlig frei – auch dann, wenn er anderen Mietern eine Erlaubnis erteilt habe. Es gebe kein Recht auf Gleichbehandlung. Denn gerade wenn schon einige Tiere gehalten würden, könne es durch ein weiteres Tier zu Problemen oder Streitigkeiten unter den Mietern kommen. (LG Köln, 6 S 269/09) Quelle: ivd


Mietrecht: Bei der Hundehaltung gibt es kein Recht auf Gleichbehandlung

Ein Mieter schaffte sich einen Hund an, ohne den Hauseigentümer um Erlaubnis gefragt zu haben und obwohl der Mietvertrag die Haltung einer Katze oder eines Hundes nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters erlaubt. Der Vermieter forderte den Hundebesitzer auf, das Tier wieder abzugeben. Der wehrte sich mit dem Argument dagegen, er werde ungleich behandelt, weil in der Wohnanlage bereits einige Hunde lebten. Das Gericht stand dem Vermieter bei, denn er sei in seiner Entscheidung völlig frei – auch dann, wenn er anderen Mietern eine Erlaubnis erteilt habe. Es gebe kein Recht auf Gleichbehandlung. Denn gerade wenn schon einige Tiere gehalten würden, könne es durch ein weiteres Tier zu Problemen oder Streitigkeiten unter den Mietern kommen. (LG Köln, 6 S 269/09) Quelle: ivd


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